Allgemeine Geschäftsbedingungen von Anna Nacke Fotografie 

(Stand 01.12.2021)


§1 Geltung / Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Anna Nacke Fotografie (Auftragnehmerin) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung unklarer Inhalte des Vertragsverhältnisses, welches sich vorrangig nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und den Auftraggebern bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Auftragnehmerin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
  2. Die Auftragnehmerin ist, soweit durch die Auftraggeber keine ausdrücklichen schriftlich vereinbarten Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der anzufertigen Werke gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen, sowie der Auftragnehmerin bei der Erstellung der Werke keine handwerklichen Fehler nachgewiesen werden und die Werke „de lege artis“ mittlerer Art und Güte entsprechen. Bei einem ausführlichen Vorgespräch wurde den Auftraggebern der Bildlook erläutert, so dass ganz klar ist, um welchen fotografischen Stil es sich handeln wird.
  3. Die Auftraggeber haben sich mit der Bildsprache der Auftragnehmerin auseinandergesetzt und sie genau wegen dieser Bildsprache gebucht.


§2 Nutzungs- und Urheberrecht

  1. „Lichtbildwerke, Lichtbilder und Filmwerke“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten Produkte (Werke), gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliege (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf USB oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.). Die Auftraggeber erkennen an, dass es sich bei dem von der Auftragnehmerin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbilder, Lichtbildwerke sowie Filmwerke im Sinne §2 Abs.1 Nr. 5 und 6 Urheberrechtsgesetz handelt. 
  2. Der Auftragnehmerin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen, im Rahmen des jeweiligen Auftrages von ihr gefertigten Lichtbildwerken, Lichtbildern sowie Filmwerken zu. 
  3. Die Auftragnehmerin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Werken auf die Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes z.B. Instagram-Filter) der gelieferten Werke bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Auftragnehmerin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche den Auftraggebern grundsätzlich nicht gestattet ist.
  4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung an den Auftraggeber über.
  5. Die Auftraggeber erhalten das bearbeitete Bildmaterial der Lichtbildwerke und der Lichtbilder hochauflösend ausschließlich im JPG/JPEG Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Weitergabe an die Auftraggeber ist kein Bestandteil des Vertrags.



§3 Vergütung

  1. Für die Erfüllung des Vertrags wird eine Vergütung als Stundensatz, als Tagessatz oder als vereinbarte Vergütungspauschale (Stundenpauschale) zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.
  2. Auch Wartezeiten innerhalb des Shootings gelten als Arbeitszeit der Auftragnehmerin und können nicht abgezogen werden, da die Auftragnehmerin auch in diesen Phasen ausnahmslos den Auftraggebern zur Verfügung steht. 
  3. Sollten die Auftraggeber den Vertrag stornieren, gilt §649 BGB. Die Anzahlung wird in diesem Fall einbehalten. Dies gilt auch für den Fall einer Pandemie, in der der Auftraggeber den Vertrag storniert, solange Fotoshootings in diesem Umfang nicht seitens der Regierung bzw. Einer gültigen Allgemeinverfügung der jeweiligen Region/Landkreis untersagt sind. Eine Terminverschiebung wegen Krankheit oder anderer Gründe ist möglich, jedoch ist der Vertrag nur bis 6 Monate nach dem ursprünglichen Termin gültig. Danach kann ein neuer Vertrag zu den dann gültigen Konditionen mit einem neuen Termin und einer erneuten Anzahlung geschlossen werden.
  4. Sollte der Vertrag von der Auftragnehmerin storniert werden, wird die Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet.
  5. Die Auftragnehmerin kann im Falle von höherer Gewalt, die sie an der Ausführung der vertraglich vereinbarten Termine hindert und die sie nicht zu vertreten hat (insbesondere Krankheit und Unfälle), Teilleistungen oder den gesamten Vertrag durch Dritte erfüllen lassen. Die Auftraggeber verzichten in diesem Fall auf Schadensersatz, wenn kein Fall grober Fahrlässigkeit auf Seiten der Auftragnehmerin vorliegt. Die Bearbeitung der erstellten Lichtbildwerke, Lichtbilder und Filmwerke bleibt jedoch bei der Auftragnehmerin, so dass der Bearbeitungsstil nicht verloren geht.
  6. In allen Fotoshootings sind alle gefahrenen Kilometer inklusive.


§4 Bildbearbeitung und Herstellung

  1. Die Auftragnehmerin übergibt die digitalen Fotos in ihrer gewohnten Bildsprache ausschließlich im JPG/JPEG Format und ohne Wasserzeichen. Auf diesen Bildern befinden sich bereits Filter und aufwendige Bearbeitungen, die zu der genannten Bildsprache führen und vorab gründlich mit dem Auftraggeber besprochen werden. 
  2. Beautyretusche wird von der Auftragnehmerin grundsätzlich nicht durchgeführt. Ebenso wird grundsätzlich keine Fotomontage (z.B. das Einfügen einer Person oder Retuschieren von Gebäuden etc.) durchgeführt.


§5 Datenschutz

  1. Die Auftragnehmerin erhebt personenbezogene Daten (Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person) nur in dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Umfang. Die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung und Abwicklung der vom Auftraggeber aufgegebenen Bestellung sowie zur Bearbeitung dessen Anfragen.
  2. Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden alle personenbezogenen Daten zunächst unter Berücksichtigung Steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und dann nach Fristablauf gelöscht, sofern der Auftraggeber der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt hat. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ohne die ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Dienstleistungspartner, die die Auftragnehmerin zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigt. In diesen Fällen beachtet die Auftragnehmerin strikt die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß. Die Auftragnehmerin weist ebenso darauf hin, dass sie auch in Zukunft entstehende Daten, der oben beschriebenen Art, weiterhin speichern werde, da dies zur Abwicklung des Geschäftsablaufes notwendig ist. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über dessen gespeicherte Daten, sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung bzw. Sperrung.


§6 Haftung

Für die Sachschäden und die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Auftragnehmerin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nicht. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Auftragnehmerin oder ihre Erfüllungsgehilfen die Pflichtverletzungen zu vertreten haben. Für sonstige Schäden haftet sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


§7 Online Galerie / Datenübermittlung

Die Auftraggeber erhalten den Zugang zu einem Portal um die Dateien der Bildwerke zu erhalten. Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die während des Shootings angefertigten Lichtbilder auf der Plattform eines externen Anbieters hochgeladen und dort für 12 Monate gespeichert werden. Anschließend werden die Dateien dort unwiderruflich gelöscht.


§8 Schlussbestimmung

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Vereinbarungen zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Auftragnehmerin, wenn die Auftraggeber keine Verbraucher sind. Für den Fall, dass die Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt wird, wird auch gegenüber Verbrauchern der Wohnsitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand vereinbart.